DFG News: Changes to CVs, publication lists, final report and more

30.01.2023 | DFG

Stand: 30. Januar 2023 DFG Rundbrief an die Sonderforschungsbereiche Nr. 1 / 2023

Inhalt

1. Einführung eines Musters für Lebensläufe
2. Einführung eines projekt und themenbezogenen Literaturverzeichnisses

3. Abschlussberichte Berichtsmuster und Abgabefrist

4. Rückkehr zu Begutachtungen in Präsenz 

5. Verschiebung von Fortsetzungsbegutachtungen in 2025

6. Neue Verwendungsrichtlinien und Stipendienerhöhung

7. Chancengleichheit in Sonderforschungsbereichen: neue Informationsangebote

Summary of changes in English:

1. Introduction of a sample CV
2. Introduction of a project- and topic-related bibliography
3. Final reports – report template and submission deadline
4. Return to peer reviews in presence
5. Deferring continuation reviews into 2025
6. New allocation guidelines and stipend increase
7. Equal opportunities in collaborative research centers: new information services


In German:

Sehr geehrte Sprecherinnen und Sprecher von Sonderforschungsbereichen,
mit diesem Rundbrief möchte ich Ihnen gerne einige aktuelle Informationen zu den oben auf-
geführten Themen übersenden.

1. Einführung eines Musters für Lebensläufe
Im Zuge des „Maßnahmenpakets zum Wandel der wissenschaftlichen Bewertungskultur“
wurde im Herbst 2022 ein für alle DFGProgramme gültiges Muster für Lebensläufe (sog. „CV
Template“) eingeführt. Im Programm Sonderforschungsbereiche kann dieses neue Muster für
Lebensläufe (DFGVordruck 53.200elan) zur Gestaltung der Forschungsprofile der Teilprojekt-
leitenden ab Januar 2023 verwendet werden.

Ziel des vom Senat der DFG verabschiedeten Musters für Lebensläufe ist es, weitere Aspekte
der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Geltung zu bringen, um den Gutachtenden eine noch stär-
ker individuelle, qualitative Beurteilung der Person und ihrer jeweiligen wissenschaftlichen
Leistung zu ermöglichen. Neben obligatorisch abgefragten Informationen können Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler optional auch auf besondere Lebensumstände oder zu-
sätzliche Dienste an der Wissenschaft wie beispielsweise Gremientätigkeiten oder den Auf-
bau einer wissenschaftlichen Infrastruktur eingehen. Das LebenslaufMuster bietet damit die
Grundlage für eine qualitativ fundierte und den jeweiligen Lebens und Karriereabschnitt stär-
ker berücksichtigende Bewertung wissenschaftlicher Leistung. Entsprechend sind Gutach-
tende gebeten, die wissenschaftliche Leistung der Forschenden grundsätzlich im Kontext des
jeweils individuellen Lebenslaufs und Karrierestadiums in den Blick zu nehmen. Im Hinblick
auf die Publikationsangaben wird das Spektrum der akzeptierten Publikationsformate verbrei-
tert, inhaltlich ausgerichtete Leistungsnachweise werden aufgewertet und die Seite der Rezi-
pientinnen und Rezipienten von Publikationen wird gestärkt. Auf diese Weise sollen inhaltlich
qualitative Bewertungskriterien gegenüber quantitativen Indikatoren hervorgehoben werden.

Für Einrichtungs und Fortsetzungsanträge im Programm Sonderforschungsbereiche, an de-
nen gerade gearbeitet wird und über die in diesem Jahr entschieden wird, werden die For-
schungsprofile nach altem Muster weiterhin akzeptiert. Für Einrichtungs und Fortsetzungs-
anträge, über die im Mai 2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird, ist
die Verwendung des neuen LebenslaufMusters zur Gestaltung der Forschungsprofile
verpflichtend.

Das neue Muster für Lebensläufe zur Gestaltung der Forschungsprofile der Teilprojektleiten-
den finden Sie als DFGVordruck 53.200elan unter:

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft Sonderforschungsbereiche: Formulare
und Merkblätter

2. Einführung eines projekt und themenbezogenen Literaturverzeichnisses
Die DFG hat im Mai 2022 ein Positionspapier unter dem Titel „Wissenschaftliches Publizieren
als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ veröffentlicht, in dem sie
sich für ein offenes Publikationswesen und für eine an Inhalten orientierte Bewertungskultur
einsetzt. Ergebnis der Analyse des Publikationswesens und Anliegen des Positionspapiers ist
es, eine dem Wissenschaftssystem angemessene Verbreitung von wissenschaftlichen Ergeb-
nissen zu unterstützen nicht zuletzt, um ein funktionierendes Publikationswesen als Grund-
voraussetzung des Wissenschaftssystems zu erhalten, sich aber gleichzeitig auch neuen Pub-
likationsmöglichkeiten zu öffnen. Auch soll ein Kulturwandel angestoßen werden, bei dem die
Art und Weise der Bewertung von wissenschaftlichen Leistungen kritisch diskutiert und die
Qualität in den Mittelpunkt der Bewertung gestellt wird.

Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Wochen die Anforderungen an Publikationsver-
zeichnisse geändert und Antragsmuster sowie Hinweise für Gutachtende angepasst. Künftig
wird die Liste der zehn projektrelevanten Publikationen zugunsten eines projekt und themen-
bezogenen Literaturverzeichnisses aufgegeben. In diesem Literaturverzeichnis sollen sämtli-
che Quellen aufgeführt werden, die im Antrag als Referenz verwendet wurden, d.h. sowohl
eigene als auch fremde Arbeiten. Dadurch soll der Fokus bei der Begutachtung stärker auf
den konkreten inhaltlichen und qualitativen Beitrag der Forschenden für das jeweilige Teilpro-
jekt gelenkt werden.

Für Einrichtungs und Fortsetzungsanträge im Programm Sonderforschungsbereiche, an de-
nen gerade gearbeitet wird und über die in diesem Jahr entschieden wird, werden die Publi-
kationsverzeichnisse nach altem Muster weiterhin akzeptiert. Für Einrichtungs und Fortset-
zungsanträge, über die im Mai 2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird,
ist die Beachtung der neuen Hinweise zu Publikationsverzeichnissen verpflichtend.

Die neuen Hinweise finden Sie als DFGVordruck 1.91 unter:
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft Sonderforschungsbereiche: Formulare
und Merkblätter

3. Abschlussberichte Berichtsmuster und Abgabefrist
Als Ergebnis einer programmübergreifenden Neuausrichtung und Neustrukturierung der Ab-
schlussberichte von DFGgeförderten Projekten ist auch im Programm Sonderforschungsbe-
reiche im Januar 2023 ein neues Muster für Abschlussberichte (DFGVordruck 60.13) einge-
führt worden. Hauptziel ist die Verbesserung der Erschließbarkeit und Nutzung von Abschluss-
berichten. Um deren Potenziale besser zu erfassen und den wissenschaftlichen Ergebnisteil
aus Projektberichten öffentlich zugänglich zu machen, gliedern sich Abschlussberichte jetzt in
einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.

Der Bericht wird zunächst als eine Gesamtdatei bei der DFG eingereicht. Berichtsautorinnen
und autoren werden im Nachgang gebeten, den öffentlichen Teil des Abschlussberichts in
fachüblichen Repositorien zu veröffentlichen. Wichtige Forschungsergebnisse und gegebe-
nenfalls auch negative Resultate, die teilweise keinen Eingang in die klassischen Forschungs-
publikationen finden, werden damit zitierbar und frei zugänglich gemacht. Damit sollen Ab-
schlussberichte in Zukunft jenseits der Rechenschaftspflicht über die Mittelverwendung einen
Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn wie auch zur Verbesserung der Replizier-
barkeit von Forschungsergebnissen leisten und im Sinne der Wissenschaftskommunikation
zur Transparenz und Akzeptanz von Wissenschaft in der Öffentlichkeit beitragen. Der nicht
öffentliche Teil des Berichts richtet sich nur an Gutachterinnen und Gutachter sowie die Gre-
mien und die Geschäftsstelle der DFG.

Sonderforschungsbereiche, deren Förderung 2023 oder später endet, sind gebeten, das
neue Muster und die damit verbundene Veröffentlichungsmöglichkeit zu nutzen. Ab-
schlussberichte sind spätestens drei Monate nach Ende der Förderung vorzulegen.

Das neue Muster für Abschlussberichte finden Sie als DFGVordruck 60.13 unter:
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft Sonderforschungsbereiche: Formulare
und Merkblätter

4. Rückkehr zu Begutachtungen in Präsenz
Mit den Begutachtungen von Anträgen, die in der kommenden Sitzung des Senats und Be-
willigungsausschusses entschieden werden, sind wir wieder zu Begutachtungen vor Ort zu-
rückgekehrt. Der Ablauf und die Organisation der Begutachtungen sind modifiziert wor-
den. Ein wichtiger Unterschied zu früher besteht beispielsweise darin, dass die Präsentation
der Hochschulleitung(en) nun bereits am ersten statt am zweiten Tag der Begutachtung vor-
gesehen ist.

Die entsprechenden Informationen finden Sie im DFGVordruck 60.022:
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft Sonderforschungsbereiche: Formulare
und Merkblätter

5. Verschiebung von Fortsetzungsbegutachtungen in 2025
Die absehbaren Begutachtungen von Skizzen und Anträgen für Exzellenzcluster im Rahmen
der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder werden das gesamte Wissenschaftssys-
tem und auch die DFG vor besondere Herausforderungen stellen. Um eine geeignete Entlas-
tung aller an diesem Verfahren beteiligten Personen vor allem im Zeitraum der geplanten Be-
gutachtungen der ExzellenzclusterAnträge zu ermöglichen, hat der Bewilligungsausschuss
für die Sonderforschungsbereiche in seiner Sitzung am 24. November beschlossen, Begut-
achtungen von Fortsetzungsanträgen im Programm Sonderforschungsbereiche um ein
halbes Jahr zu verschieben. Dies betrifft alle Sonderforschungsbereiche, deren erste
oder zweite Förderperiode am 30. Juni 2025 enden wird und die eine weitere Förderperiode
anstreben. Des Weiteren werden auch die Begutachtungen von Sonderforschungsbereichen
verschoben werden, deren erste Förderperiode zum 31. Dezember 2025 enden wird und
die einen Antrag für eine zweite Förderphase stellen möchten. Die Begutachtung dieser Fort-
setzungsanträge wird somit jeweils ein halbes Jahr später als ursprünglich vorgesehen statt-
finden, und die Förderentscheidungen werden im darauffolgenden Bewilligungsausschuss (im
November 2025 bzw. Mai 2026) getroffen werden. Die betroffenen Verbünde erhalten hierzu
demnächst ein gesondertes Schreiben.

6. Neue Verwendungsrichtlinien und Stipendienerhöhung
Mit den Bewilligungsschreiben im Dezember haben wir Sie auf die neuen Verwendungsricht-
linien aufmerksam gemacht und die wichtigsten Veränderungen in einem begleitenden Hin-
weisschreiben erwähnt.

Verwendungsrichtlinien Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen For-
schungsgemeinschaft e.V. (DFG) über Sonderforschungsbereiche

Zusätzlich möchten wir darüber informieren, dass der verbindliche Grundbetrag des Medizin-
promotionsstipendiums und des Qualifizierungsstipendiums ab dem 01.10.2022 von 861,
EUR auf 934, EUR monatlich erhöht wurde.

7. Chancengleichheit in Sonderforschungsbereichen: neue Informationsange-
bote

Im Oktober 2022 wurde eine neue Informationsübersicht auf der Internetseite der DFG veröf-
fentlicht, die neben der Regelung zu Ausfallzeiten auch eine Übersicht zu Verwendungsmög-
lichkeiten der Chancengleichheitspauschale in DFGFörderprogrammen bietet:

www.dfg.de/chancengleichheit/ausfallzeiten/

www.dfg.de/chancengleichheit/pauschale/

Diese Informationen ergänzen die Hinweise im Merkblatt „Modul Pauschale für Chancen-
gleichheitsmaßnahmen“ sowie in den Antragsmustern für Sonderforschungsbereiche.

Für Rückfragen stehen die für den Verbund zuständigen Referentinnen und Referenten
ebenso wie ich selbst sehr gerne zur Verfügung.


Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für das Jahr 2023,

Ihre
Suzanne Zittartz

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